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CDU-Fraktion im Verband Region Rhein-Neckar
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Attraktivität des ländlichen Raums soll erhalten werden

CDU-Fraktion im Verband Region Rhein-Neckar hält  flächendeckende Versorgung mit Breitband-Internet für unerlässlich

 

Zur Verbandsversammlung der Region Rhein-Neckar stellt die CDU-Fraktion in der Metropolregion zwei Anträge, mit der Zielrichtung die Attraktivität des ländlichen Raumes zu erhalten. Antragsteller sind die Mitglieder Landrat Dr. Achim Brötel und CDU-Kreistagsfraktionsvorsitzender Karl Heinz Neser (Neckar-Odenwald-Kreis).

So ist es nach Auffassung der CDU-Fraktion ein wichtiges Element der Regionalplanung, den Spannungsbogen zwischen Verdichtungsraum und ländlichem Raum durch geeignete Entwicklungsmaßnahmen auszufüllen, damit bei den bevorstehenden demographischen Veränderungen die Attraktivität des ländlichen Raumes erhalten bleibt. Als zentrale Ansatzpunkte zur Entfaltung der regionalen Wirtschaftskraft werden die Verkehrserschließung, die Förderung des Naherholungstourismus , die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Versorgung ländlicher Räume mit Breitband-Internetanschlüssen genannt.

„Die flächendeckende Versorgung der Metropolregion Rhein-Neckar mit hoch leistungsfähigem Breitband-Internet wird zu einer der ganz zentralen Fragen der Zukunft“, heißt es in dem CDU-Antrag, da qualitatives Wachstum und Arbeitsplätze vorrangig dort entstehen, wo moderne Infrastrukturen vorhanden sind. Dazu gehören aber zwingend auch entsprechende Datenverbindungen. Die Erfahrung zeige allerdings, dass es hier schon jetzt ein erhebliches Stadt-Land-Gefälle gibt, denn private Netzbetreiber richten ihre Investitionen primär an wirtschaftlichen Überlegungen aus. Ländlich strukturierte Gebiete mit geringerem Bevölkerungs- und damit auch Kundenpotenzial geraten dadurch zunehmend mehr ins Hintertreffen.

Deshalb strebt die CDU-Fraktion an, die flächenhafte Versorgung der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar mit Breitband-Internet als Ziel im neuen Regionalplan festzuschreiben. Zugleich sollen die noch immer offenen Fragen der Beitragsfähigkeit von Erschließungsmaßnahmen mit Breitband-Internet sowie der grundsätzlichen Förderfähigkeit unter dem Aspekt des EU-Beihilfenrechts und des nationalen Wettbewerbsrechts für leitungsgebundene wie auch für drahtlose Konzeptionen im Dialog mit den Landesregierungen von Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz geklärt werden.

20.03.2007

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