Das Thema „Regionalbedeutsame Windenergieanlagen“ kommt nach Ansicht der CDU-Fraktion im Verband Region Rhein-Neckar nicht richtig voran. Nach dem Staatsvertrag von 2005 hat der Verband Region Rhein-Neckar den Auftrag zur Aufstellung eines Einheitlichen Regionalplanes für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Es wurde von Anfang an, die Windenergie beim Plankapitel „Erneuerbare Energien“ unter dem Plansatz „Standorte für regionalbedeutsame Windenergieanlagen“ mit einbezogen.
Nach der sogenannten dreistufigen Planung wurden Vorranggebiete, Ausschlussgebiete (Restriktionsflächen) und Freiraumflächen für die kommunale Planungsebene ausgewiesen. Dadurch würde genügend substanzieller Raum für Windenergieanlagen in der gesamten Region geschaffen. Mit diesen Planungsinhalten ging der Einheitliche Regionalplan im ersten Halbjahr 2012 in die Anhörung.
Da in den Ländern Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Hessen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben für die Errichtung von Windkraftanalgen bestehen, hat die Raumordnungskommission mehrmals getagt und Weisungen erteilt bzw. wieder aufgehoben und geändert. Nach dem neuerlichen Beschluss vom 25.05.2013 besteht nun keine Einheitlichkeit, sondern für die drei Länder, drei verschiedene Zielvorgaben –Weisungen- für die regionalbedeutsame Windenergienutzung. Von Einheitlichkeit keine Spur und offensichtlich wird hier der Grundsatz des Staatsvertrages, eine einheitliche Planung für den gesamten funktionalen Raum der Metropolregion Rhein-Neckar vorzulegen, aufgegeben.
Die CDU-Fraktion im Verband Region Rhein-Neckar kritisiert, dass vor der Beschlussfassung in der Raumordnungskommission kein echter Dialog mit der Region, der Verbandsverwaltung und den zuständigen Gremien stattgefunden hat.
Die CDU im Verband Region Rhein-Neckar ist nicht gegen Windkraftanlagen. „Wir wollen jedoch Windräder nicht an jedem Standort. Für uns muss der Mensch, die Natur und Umwelt, der Artenschutz und der Landschaftsraum Berücksichtigung finden. Wir brauchen für raumbedeutsame Windenergieanlagen eine regionale Steuerung. Den Regionen muss es erlaubt sein, ihre historischen Landschaften in besonderer Weise zu schützen“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Roland Schilling (Schönbrunn).
Es fehlen klare rechtliche Vorgaben, welche Spielräume bei Landschaftsschutzgebieten, beim Artenschutz, bei naturräumlichen Besonderheiten und sonstigen geschützten Landschaftsteilen, für die Ausweisung neuer Standorte gegeben sind. Es formieren sich nicht von ungefähr vielerorts Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen bzw. gegen die Ausweisung bestimmter Standorte.
Die Energiewende, die Erzeugung erneuerbarer Energien, erfolgt vor Ort. „Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger einbeziehen. Wenn wir die Energiewende, die Windkraft voranbringen wollen, brauchen wir Bürger-, Energie- und Umweltgenossenschaften. Der Energiemix, die verschiedenen Aktivitäten müssen wie ein Räderwerk ineinander greifen“, so Roland Schilling.
Nach der gegebenen Sachlage blieb den Mitgliedern der Verbandsversammlung gar nichts anderes übrig, als die Standorte für regionalbedeutsame Windenergieanlagen vom Genehmigungsverfahren zum Einheitlichen Regionalplan abzukoppeln, damit dieser wie vorgesehen und ohne zeitliche Verzögerung als Satzung beschlossen werden kann.
Der Teilplan „Standorte für regionalbedeutsame Windenergieanlagen“ ist zu überarbeiten, neu aufzustellen, erneut die Offenlage vorzunehmen, was natürlich zusätzlich Zeit, Geld und Verwaltungsaufwand kostet und für einen zügigen Ausbau der Windkraftanlagen nicht förderlich ist.
„Die CDU-Fraktion im Verband Region Rhein-Neckar ist weiterhin gesprächsbereit und um einen Konsens für die gesamte Region bemüht, denn wir brauchen um die Energiewende zu schaffen auch den Ausbau der Windkraft,“ zieht Schilling als Fazit. |